Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie die Verpflichtung zur aktiven Unterstützung durch Arbeitsstunden. Sie ist Bestandteil der Vereinssatzung.

1. Ordentliches Mitglied

2. Familienmitgliedschaft

3. Ermäßigtes Mitglied

4. Fördermitglied

5. Kita-Mitgliedschaft

6. Stille Mitgliedschaft

§ 3 Eintrittsgebühren für Nichtmitglieder

Die Mitglieder verpflichten sich, die angegebenen Arbeitsstunden eigenverantwortlich zu leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden können durch das Vorstandsteam mit einer Ersatzleistung oder einer angemessenen Geldleistung ausgeglichen werden.
➡️ Beispielrechnung:

Eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (ohne Behinderung) zahlt bei 10 Besuchen im Jahr:
👉 100 € Eintrittskosten

Als Familienmitgliedschaft kostet es 90 € pro Jahr (= 7,50 €/Monat), bietet aber zusätzlich alle Vereinsvorteile und unterstützt das Projekt nachhaltig.


✅ Fazit: Eine Mitgliedschaft lohnt sich schon nach wenigen Besuchen und bietet zusätzliche Vorteile. 🌿✨